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Prozeßkostenhilfe
Die Durchsetzung von Rechten vor Gericht kann unter Umständen sehr kostenintensiv sein. Denn ein anstehender Prozess kann mit seinen Gerichts- und Anwaltskosten teuer werden und daher evtl. mehr Kosten verursachen, als die ganze Sache wert ist. Wenn noch Gutachterkosten hinzukommen, so kann der Prozess schnell unbezahlbar werden, selbst für einen Besserverdienenden. Vor diesem Hintergrund verzichten viele Menschen auf ihre Ansprüche oder versuchen sich erst gar nicht gegen ungerechtfertige Forderungen zu verteidigen. Wohl dem, der rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, denn seine Prozesskosten werden übernommen. Was kann aber derjenige tun, der keine Versicherung hat?

Es gibt grundsätzlich für jedermann (auch für eine GmbH) die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe (PKH).

Eine Prozesspartei erhält auf Antrag dann Prozesskostenhilfe, wenn sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht oder nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Daraus ergibt sich, dass auch ein Großverdiener einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben könnte. Denn maßgeblich ist, ob man mit den persönlichen und wirtschaftlichen Mittel die Kosten der Prozessführung aufbringen kann oder nicht. Sind die Kosten für die Prozessführung hoch, so kann trotz höherem Einkommen noch ein Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bestehen.

Bewilligt das Gericht die Prozesskostenhilfe, so können die Gerichtskosten ganz oder teilweise entfallen.

Weitere Fragen zur Prozesskostenhilfe können in unserem Kunden- Forum besprochen werden. Außerdem wird Sie der ProDebitor- Kooperationsanwalt selbstverständlich beraten und Ihnen gegebenenfalls beim Ausfüllen des Prozesskostenhilfeantrags behilflich sein.

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