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Prozeßkostenhilfe |
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Die Durchsetzung von Rechten vor Gericht kann unter Umständen
sehr kostenintensiv sein. Denn ein anstehender Prozess kann mit
seinen Gerichts- und Anwaltskosten teuer werden und daher evtl.
mehr Kosten verursachen, als die ganze Sache wert ist. Wenn noch
Gutachterkosten hinzukommen, so kann der Prozess schnell unbezahlbar
werden, selbst für einen Besserverdienenden. Vor diesem Hintergrund
verzichten viele Menschen auf ihre Ansprüche oder versuchen
sich erst gar nicht gegen ungerechtfertige Forderungen zu verteidigen.
Wohl dem, der rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen
hat, denn seine Prozesskosten werden übernommen. Was kann
aber derjenige tun, der keine Versicherung hat?
Es gibt grundsätzlich für jedermann (auch für
eine GmbH) die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe
(PKH).
Eine Prozesspartei erhält auf Antrag dann Prozesskostenhilfe,
wenn sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen
die Kosten der Prozessführung nicht oder nur zum Teil oder
nur in Raten aufbringen kann und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung
oder Rechtsverteidigung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet
und nicht mutwillig erscheint.
Daraus ergibt sich, dass auch ein Großverdiener einen Anspruch
auf Prozesskostenhilfe haben könnte. Denn maßgeblich
ist, ob man mit den persönlichen und wirtschaftlichen Mittel
die Kosten der Prozessführung aufbringen kann oder nicht.
Sind die Kosten für die Prozessführung hoch, so kann
trotz höherem Einkommen noch ein Anspruch auf Bewilligung
von Prozesskostenhilfe bestehen.
Bewilligt das Gericht die Prozesskostenhilfe, so können
die Gerichtskosten ganz oder teilweise entfallen.
Weitere Fragen zur Prozesskostenhilfe können in unserem
Kunden- Forum besprochen werden. Außerdem wird Sie der ProDebitor-
Kooperationsanwalt selbstverständlich beraten und Ihnen gegebenenfalls
beim Ausfüllen des Prozesskostenhilfeantrags behilflich sein.
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